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VG Berlin, 23.05.2018 - 13 K 680.17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 10.02.2021 - 19 L 447.20
Genehmigung im Rahmen einer Berliner Erhaltungsverordnung: Bauliche Änderungen
Nach Auffassung der Kammer sind unter den Begriff des Ausstattungsstandards alle baulichen Änderungen, insbesondere auch Grundrissänderungen, zu fassen, und nicht nur die Ausrüstung bzw. (Innen-) Einrichtung oder äußere Gestaltung der baulichen Anlage (in diese Richtung VG Berlin, Urteil vom 23. Mai 2018 - 13 K 680.17 -, juris Rn. 21 f.).Denn ein sog. "Schlauchbad" mit den hiesigen Maßen - nämlich einer Breite von nach Angaben der Antragstellerin 90 cm bzw. ausweislich der Wohnungsgrundrisse sogar nur 83 cm - entspricht nicht mehr einem zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung (so für ein 78 cm breites Bad auch VG Berlin…, Urteil vom 6. Juni 2019 - 13 K 93.18 -, juris Rn. 18; ablehnend für eine Breite von 87 cm VG Berlin, Urteil vom 23. Mai 2018 - 13 K 680.17 -, juris Rn. 27).
- VG Berlin, 06.06.2019 - 13 K 93.18
Erhaltungsrechtliche Genehmigung zur Verbreiterung eines Schlauchbades
Diese Ausführungen stehen nicht im Widerspruch zur Entscheidung der Kammer vom 23. Mai 2018 - VG 13 K 680.17 - juris.Da der Kläger diesen Teil des Vorhabens aber nicht weiter verfolgt, wird insoweit von einer weiteren Begründung abgesehen (vergleiche zum Ganzen Urteil der Kammer vom 23. Mai 2018 - VG 13 K 680.17 - juris; Urteil vom 1. Juni 2017 - VG 13 K 26.16- juris; Urteil der 19. Kammer vom 8. September 2015 - VG 19 K 125.15 -).